Es ist für Museen unabdingbar, ihre Bestände nach bedenklichen Objekten zu durchforsten. Die Nationalsozialisten entzogen Juden und anderen „unerwünschten“ Personengruppen oder Institutionen zwischen 1933 (in Österreich ab 1938) und 1945 systematisch Eigentum und Vermögen. Verkäufe oder Schenkungen entrechteter Personen und Institutionen fanden unter Zwang statt. Auch das Salzburg Museum – damals Salzburger Museum Carolino Augusteum (SMCA) – erhielt zahlreiche Objekte, die unter Zwangsbedingungen in das Museum kamen.
Bereits unmittelbar nach 1945 bemühten sich die britische und die US-Armee in Österreich und Deutschland um eine fundierte Provenienzforschung und die Restitution von Objekten. Zugleich begannen ehemalige EigentümerInnen bzw. deren Erben, nach ihren Kunst- und Kulturgütern zu forschen und Anfragen zu stellen. Auch das Salzburg Museum erhielt diesbezüglich zahlreiche Anfragen, und es kam zu Restitutionen, wenn die betreffenden Objekte gefunden wurden. Aktive Provenienzforschung betrieb das Museum in dieser Zeit aber nicht.In den 1980er und 1990er Jahren gab es weitere punktuelle Recherchen des Museums zu arisierten Gemälden der Salzburger Malerin Helene von Taussig, die die NS-Verfolgung nicht überlebte, sowie ab dem Jahr 2000 punktuelle Recherchen zu anderen arisierten Sammlungen und Schenkungen des Generalkommandos der Wehrmacht. Nikolaus Schaffer und Gerhard Plasser, Kustoden im Salzburg Museum, führten diese Recherchen durch.
Seit Herbst 1998 existiert das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen, das 2009 novelliert wurde und nun auch „sonstiges bewegliches Kulturgut“ mit einschließt. Die Bundesländer folgten ab 1998 mit eigenen gesetzlichen Regelungen und Beschlüssen. Das Salzburg Museum, das von Stadt und Land Salzburg finanziert wird, fasste im Dezember 2010 den Beschluss, die Bestände systematisch nach bedenklichen Werken, die zwischen 1933 und 1945 unter Zwangsbedingungen in das Museum kamen, zu durchforsten und diese gegebenenfalls zu restituieren. Dazu wurde im Mai 2011 eine Stelle für Provenienzforschung mit einem Beschäftigungsausmaß von 60 Prozent eingerichtet, als Zeitraum waren zunächst zwei Jahre geplant.
Als im Zuge der Recherchen rasch klar wurde, dass es sich um wesentlich mehr potenziell bedenkliche Werke handelt als zunächst angenommen, kam es zur Entscheidung, sich im ersten Schritt nur auf Objekte aus arisierten Sammlungen zu konzentrieren und dann in einem zweiten Schritt potenziell bedenkliche Objekte aus klösterlichem und kirchlichem Eigentum sowie Vereinen, Vereinigungen und Galerien zu recherchieren, die unter Zwangsbedingungen zwischen 1933 und 1945 in das Salzburg Museum kamen. Anhand von Archivalien im Museum, Aktenbeständen aus dem Bundesdenkmalamt Wien, dem Österreichischen Staatsarchiv/Archiv der Republik, den Archiven der Israelitischen Kultusgemeinden, dem Archiv der Stadt Salzburg sowie dem Salzburger Landesarchiv konnten unterschiedliche Informationen zusammengeführt werden. Auch Rückseitendokumentationen an Objekten, Nachforschungen in einschlägigen Publikationen und Werkverzeichnissen sowie Kontaktaufnahmen mit Fachexperten waren hilfreich. Von den ehemals im Salzburg Museum befindlichen Werken aus arisierten Sammlungen waren bis Mitte der 1950er Jahre ca. 80 Prozent restituiert worden. Jene 20 Prozent, die noch nicht rückgestellt wurden, müssen nun identifiziert, in den Museumsdepots gefunden oder als Verlust deklariert werden. Im Falle der Salzburger Malerin Helene von Taussig kam es bereits zu einer Restitution. Am 4. Jänner 2012 übergab das Museum alle 19 Gemälde an eine Bevollmächtigte der Erben.